Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für unsere Leistungen.
apidego IT-Solutions, Inhaber Florian Cullmann
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen apidego IT-Solutions, Inhaber Florian Cullmann, Stücks 32, 66871 Konken – nachfolgend „apidego“ – und ihren Auftraggebern über IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Konzeption, Webdesign, Softwareentwicklung, Automatisierung, Schnittstellenentwicklung, Hosting, Wartung sowie Foto- und Videoleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn apidego ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Angebote von apidego sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Für den Leistungsumfang sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung und ergänzende Vereinbarungen maßgeblich. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.
3. Leistungen und Änderungen
apidego erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, werden Leistungen als Dienstleistungen erbracht.
Änderungen oder Ergänzungen nach Auftragserteilung werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen abgestimmt. apidego darf technisch gleichwertige Lösungen einsetzen, wenn der vereinbarte Zweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt benötigten Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Er prüft Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist und weist nachvollziehbar auf erforderliche Korrekturen hin.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungen erfolgt und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von apidego, insbesondere höherer Gewalt, Ausfällen von Infrastruktur oder Drittanbietern, Arbeitskämpfen oder behördlichen Maßnahmen, verlängern sich Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem gesonderten Angebot abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. apidego darf angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, zeigt apidego deren Fertigstellung an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt wesentliche Mängel in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt oder innerhalb der Prüffrist ohne Benennung wesentlicher Mängel keine Erklärung abgibt, nachdem apidego auf diese Folge hingewiesen hat.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Ohne abweichende Vereinbarung erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
Vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, Module, Methoden und allgemeines Know-how von apidego bleiben bei apidego. Für Open-Source-Software und sonstige Bestandteile Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
Entwürfe, Quelltexte und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen bis zur vollständigen Zahlung nicht über den zur Prüfung erforderlichen Umfang hinaus genutzt werden.
9. Mängel
Der Auftraggeber meldet Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und den zur Reproduktion notwendigen Informationen. apidego erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt diese nach angemessenen Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete Systemumgebungen, Bedienungsfehler oder nicht von apidego verantwortete Fremdsysteme verursacht wurde.
10. Hosting, Wartung und Datensicherung
Umfang, Laufzeit und Leistungswerte von Hosting- und Wartungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen gering bleiben.
Datensicherungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Der Auftraggeber bleibt für Sicherungskopien der von ihm bereitgestellten Ausgangsdaten und Inhalte verantwortlich.
11. Haftung
apidego haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von apidego.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit apidego personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
13. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Leistungen können mit der individuell vereinbarten Frist gekündigt werden. Fehlt eine Vereinbarung, können sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände sind zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von apidego.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.